In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Hallo,
werden nach 17 Jahren die Beihilfesätze erhöht ? Wenn ja zu welchem Termin ?
Danke und schönen Gruß
Zurück zur ursprünglichen Fragestellung. Lt. aktueller Mitteilung des ZVK sollen die Beihilfesätze des Bundes in zwei Schritten um insgesamt ca. 20 % angehoben und die dazugehörige Verordnung noch im zweiten Quartal veröffentlicht werden. Ob und wann die einzelnen Bundesländer nachziehen, ist noch offen.
Damit zeichnet sich ein weitgehender Gleichstand der beihilfefähigen Höchstbeträge mit den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen ab.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
steupel schrieb am 8.3.18 18:18:
Hallo,
werden nach 17 Jahren die Beihilfesätze erhöht ? Wenn ja zu welchem Termin ?
Danke und schönen Gruß
Zurück zur ursprünglichen Fragestellung. Lt. aktueller Mitteilung des ZVK sollen die Beihilfesätze des Bundes in zwei Schritten um insgesamt ca. 20 % angehoben und die dazugehörige Verordnung noch im zweiten Quartal veröffentlicht werden. Ob und wann die einzelnen Bundesländer nachziehen, ist noch offen.
Damit zeichnet sich ein weitgehender Gleichstand der beihilfefähigen Höchstbeträge mit den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenkassen ab.
Walli :hushed:
Hier wird den Angestellten vom AG Zeit für die Behandlung und andere Tätigkeiten, z.B. weil eine Rezeptionskraft fehlt, eingeräumt. Was soll daran falsch sein?
Viel wichtiger ist es doch zu gucken, wie der Umsatz ist. Wenn er, wie in ländlichen Regionen und häufig im Osten der Republik, dann 4000€ bei Vollzeit ist braucht sich auch keiner über magere Bezahlung wundern. Ein Ost-West Angleich sorgt dann nur für geringfügige Erhöhung.
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Ich arbeite allein (ohne Rezeption) und habe inzwischen die meisten Behandlungen auf 20 min umgestellt (abgesehen von ZNS und MLD natürlich).
Es geht sehr wohl. Aber ich muss in der Woche für die direkte Patientenorganisation schon noch ein paar Stunden extra einrechnen.
Diese sind allerdings flexibel.
Meine Behandlungszeiträume konnte ich dadurch erheblich verdichten und deutlich an Umsatz zulegen.
Es ist zugegebenermassen zackig wenn man wie ich, historisch gesehen, auch aus 30min Verwöhnwelt kam....auf die ich heutee nur noch kopfschüttelnd zurückblicken kann.
Aber es geht!
Und im Nachhinein kann ich sagen, dass wir mit den 30 min fachlich nicht besser gearbeitet haben.
Es war halt manches gemütlicher......das wars dann aber auch schon
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mbone schrieb:
@hermi
Ich arbeite allein (ohne Rezeption) und habe inzwischen die meisten Behandlungen auf 20 min umgestellt (abgesehen von ZNS und MLD natürlich).
Es geht sehr wohl. Aber ich muss in der Woche für die direkte Patientenorganisation schon noch ein paar Stunden extra einrechnen.
Diese sind allerdings flexibel.
Meine Behandlungszeiträume konnte ich dadurch erheblich verdichten und deutlich an Umsatz zulegen.
Es ist zugegebenermassen zackig wenn man wie ich, historisch gesehen, auch aus 30min Verwöhnwelt kam....auf die ich heutee nur noch kopfschüttelnd zurückblicken kann.
Aber es geht!
Und im Nachhinein kann ich sagen, dass wir mit den 30 min fachlich nicht besser gearbeitet haben.
Es war halt manches gemütlicher......das wars dann aber auch schon
Und im Nachhinein kann ich sagen, dass wir mit den 30 min fachlich nicht besser gearbeitet haben.
Weil wir jünger waren. Ist vielleicht auch Erfahrungssache.
Wir konnten nämlich so einiges ausprobieren, manches verwerfen, wieder aufgreifen, halt lernen.
Das wird den jungen Therapeuten nicht gegönnt.
Ob uns das jetzt gerade auf die Füße fällt, wenn ich lesen muss, dass man bei Planungen
der Praxisgröße auch den Alleinunterhalter mit einkalkulieren muss, weil man keine Angestellten
bekommt ?
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hermi schrieb:
mbone schrieb am 2.4.18 21:08:
Und im Nachhinein kann ich sagen, dass wir mit den 30 min fachlich nicht besser gearbeitet haben.
Weil wir jünger waren. Ist vielleicht auch Erfahrungssache.
Wir konnten nämlich so einiges ausprobieren, manches verwerfen, wieder aufgreifen, halt lernen.
Das wird den jungen Therapeuten nicht gegönnt.
Ob uns das jetzt gerade auf die Füße fällt, wenn ich lesen muss, dass man bei Planungen
der Praxisgröße auch den Alleinunterhalter mit einkalkulieren muss, weil man keine Angestellten
bekommt ?
Wer nur im 15 Min. Takt einbestellt kann das dann grundsätzlich nicht mehr und wird gegen den GKV Deal verstossen.
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Xela schrieb:
Warum um alles in der Welt geben Sie solch eine Erklärung erst jetzt ab. Klar. Ist Ihr gutes Recht. Aber im Grunde unterschreibe ich jeden Satz. "inzwischen die meisten Behandlungen auf 20 min umgestellt ..." Klar doch. Warum nicht. "Die meisten" heisst eben genau, dass 25 Min. grundsätzlich möglich bleiben. Um nichts anderen ging es mir in der ganzen Diskussion.
Wer nur im 15 Min. Takt einbestellt kann das dann grundsätzlich nicht mehr und wird gegen den GKV Deal verstossen.
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tom1350 schrieb:
Eine Einteilung im 30 Minutentakt im Plan heißt noch lange nicht 30 Minuten Behandlung.
Hier wird den Angestellten vom AG Zeit für die Behandlung und andere Tätigkeiten, z.B. weil eine Rezeptionskraft fehlt, eingeräumt. Was soll daran falsch sein?
Viel wichtiger ist es doch zu gucken, wie der Umsatz ist. Wenn er, wie in ländlichen Regionen und häufig im Osten der Republik, dann 4000€ bei Vollzeit ist braucht sich auch keiner über magere Bezahlung wundern. Ein Ost-West Angleich sorgt dann nur für geringfügige Erhöhung.
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